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Organisation






Organisation


Der Landesrechnungshof untersteht unmittelbar dem Landtag und ist als dessen Organ nur diesem verantwortlich. Bei der Erledigung seiner Aufgaben ist er von der Landesregierung unabhängig.

Geleitet wird der Landesrechnungshof vom Direktor. Dieser wird vom Landtag für zehn Jahre bestellt, eine einmalige Wiederbestellung auf zehn Jahre ist zulässig. Er vertritt den Landesrechnungshof nach außen, insbesondere im Verkehr mit den seiner Kontrolle unterliegenden Dienststellen, Unternehmungen und sonstigen Einrichtungen. Der Direktor ist als Organ des Landtages nur diesem verantwortlich und hinsichtlich seiner rechtlichen Verantwortlichkeit den Mitgliedern der Landesregierung gleichgestellt.

Beim Kärntner Landesrechnungshof sind 13 Mitarbeiter beschäftigt, wovon 11 als Prüfer tätig sind. Die Prüfungsfelder werden in fünf Gruppen geteilt:
  • Gruppe 1: Gebarungsprüfungen allgemein
  • Gruppe 2: Gebarungsprüfung Technik/Großvorhaben
  • Gruppe 3: Gebarungsprüfung Unternehmungen
  • Gruppe 4: Folgekosten- und Follow-up-Überprüfungen
  • Gruppe 5: Prüfungen von Gemeinden und gemeindenahen Unternehmungen