Zeit für Kärnten
Das offizielle Landesmagazin des Landes Kärnten und Informationsmedium der Kärntner Landesregierung
Auflage
229.000 Stück
Verbreitung
Kostenlos an alle Haushalte in Kärnten
Erscheinungsweise
6x jährlich
Druckverfahren
4-farbig Rollenoffset, 60-er Raster
Druckunterlagen
Stellungsrichtig umbrochener, digitaler Datenträger (X-Press, Photoshop) mit Farbproof und beigestellten Schriften. Farben ausschließlich im CMYK-Modus. PDF-Dateien alle Schriften eingebettet (auch Untergruppen), Truetype-Schriften in Zeichenwege umgewandelt.
Anzeigenschluss
30 Tage vor Erscheinungstermin
Druckunterlagenschluss
20 Tage vor Erscheinungstermin
Rabatte bei Jahresabschluss
2 Einschaltungen 10%
4 Einschaltungen 15%
Anzeigen
Tel.: 050 536-10203
e-mail: abt1.lpd@ktn.gv.at


Inseratengröße
Bei abfallenden Inseraten bitte 3 mm Beschittzugabe berücksichtigen.
Satzspiegel
190 x 254 mm
Zuschläge
In vorangeführten Tarifen sind sämtliche Abzüge, d.h. auch Agenturvergütung, inbegriffen. Für Gestaltung und Lithos wird anteilig ein Pauschalbetrag von € 350,- in Rechnung gestellt.
Geschäftsbedingungen
Sämtliche Anzeigen werden als solche vom Auftragnehmer deutlich kenntlich gemacht. Die Annahme eines Anzeigenauftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigen von politischen Parteien sowie mit parteipolitischem oder politischem Inhalt können nicht angenommen werden.
Der Auftragnehmer gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden nicht akzeptiert. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Die Rechnung mit Beleg wird spätestens am 5. Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats erstellt. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug kommt es zur Anrechnung von bankmäßigen Zinsen.
Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat gegründet werden (so zum Beispiel Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen), schad- und klaglos zu halten, sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.
Beanstandungen aller Art sind innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige zu erheben.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsort ist der Erscheinungsort der Zeitung.
Anzeigenaufträge, gleichgültig von wem übernommen, gelten erst dem Auftragnehmer als verbindlich, wenn sie vom Herausgeber angenommen wurden.
Der Verleger ist unter wichtigen Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne das hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftraggeber erwachsen.
Bei berechtigten Stornierungen werden bis zu 50% des Anzeigenpreises für erwachsende Unkosten verrechnet.
Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt.
Platzierungswünsche und Erscheinungstermine werden nach Möglichkeit berücksichtigt, gelten jedoch nicht als verbindlich.
Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden ist.
Leistungen, die eine 15%ige Agentur- (Mittler-)Provision rechtfertigen, sind die Mittlerleistung selbst, die Übermittlung einer druckfertigen Unterlage bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets, sowie die Übernahme des Delkredere und der Haftung für Copyrightfragen.
